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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Agro Service Nord GmbH

gegenüber anderen Unternehmen

§ 1 Geltung der Bedingungen

(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Agro Service Nord GmbH erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen Agro Service Nord und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Angebote der Agro Service Nord GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch Agro Service Nord.

(2) Die Verkaufsangestellten von Agro Service Nord sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.

§ 3 Preise

(1) Soweit im Angebot nicht anders angegeben, hält sich die Agro Service Nord GmbH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 7 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung von Agro Service Nord genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die Agro Service Nord die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von Agro Service Nord oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat Agro Service Nord auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Agro Service Nord, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen durch Agro Service Nord setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

(4) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Agro Service Nord berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen Ersatz zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über.

§ 5 Gefahrübergang

Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers, auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt, oder wer die Frachtkosten trägt. Verzögern sich die Übergabe oder Versendung aus von dem Käufer zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware auf den Kunden über.

§ 6 Rechte des Kunden wegen Mängel

(1) Werden Verwendungshinweise oder sonstige Anweisungen von Agro Service Nord zum richtigen Produktumgang nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen oder erfolgt eine zweckfremde Verwendung, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Produkte, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

(2) Rechte des Käufers wegen Mängel der Ware setzen voraus, dass der Käufer die Ware unverzüglich nach Übergabe überprüft und Mängel unverzüglich spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen nach Übergabe schriftlich - unter Angabe der Art und des Ausmaßes der Mängel sowie der Bestelldaten bzw. der Rechnungs- und Versandnummer - anzeigt. Bei verborgenen Mängeln muss die schriftliche Anzeige unverzüglich nach ihrer Entdeckung erfolgen. Beanstandete Ware darf mit ausdrücklichem Einverständnis der Verkäuferin zurückgegeben werden.

(3) Sollte trotz aller aufgewendeten Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, so wird Agro Service Nord , vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach Ihrer Wahl entweder eine Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung veranlassen oder die Rückgängigmachung des Geschäfts verlangen.

(4) Der Käufer wird den Verkäufern eine für die Nacherfüllung notwendige angemessene Zeit und Gelegenheit einräumen. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger oder großer Schäden oder wenn die Verkäuferin mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Käufer das Recht, nachdem er dies der Verkäuferin zuvor mitgeteilt hat, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Verkäufer den Ersatz der hierfür notwendigen Kosten zu verlangen.

(5) Ansprüche wegen Mängel gegen Agro Service Nord stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

(6) Die Verjährungsfrist für die Rechte des Käufers wegen Mängel beträgt 12 Monate seit der Ablieferung der Ware bei dem Käufer. Die Vertragsbestimmungen des § 479 BGB bleiben unberührt. Schadensersatzansprüche des Käufers aus anderen Gründen als Mängel der Ware sowie hinsichtlich der Rechte des Käufers bei arglistig verschwiegenen oder vorsätzlich verursachten Mängeln verjähren gemäß den gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen (einschließlich sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung) behält sich Agro Service Nord das Eigentum vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht ausdrücklich darauf berufen.

(2) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden erfolgt stets Namens und im Auftrage für Agro Service Nord. Erlischt das (Mit-)Eigentum von Agro Service Nord durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf Agro Service Nord übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-)Eigentum für Agro Service Nord unentgeltlich. Ware, an der Agro Service Nord (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

(3) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach einer Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Agro Service Nord, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Agro Service Nord wird jedoch die Forderungen nicht selbst einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist.

(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - ist Agro Service Nord berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

§ 8 Zahlung

(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von Agro Service Nord 14 Tage nach Lieferdatum ohne Abzug zahlbar. Agro Service Nord ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Agro Service Nord berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

(2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Agro Service Nord über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck unwiderruflich eingelöst wird.

(3) Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug, ist die Verkäuferin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.

(4) Wenn Agro Service Nord Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen ist Agro Service Nord berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

(5) Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

§ 9 Haftung

(1) Schadensersatzansprüche gegen Agro Service Nord sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

(2) Soweit die Haftung von Agro Service Nord ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Agro Service Nord.

(3) Die vorgenannte Haftungsbegrenzung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhaft verursachten Körperschäden.

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden unmittelbaren und mittelbaren Streitigkeiten ist Wietzendorf.

(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.


Stand: 01.September 2007

So finden Sie uns

AGRO Service Nord GmbH

Hauptstraße 21
D- 29649 Wietzendorf

Tel: +49 (0) 51 96 / 9 63 96- 0
Fax: +49 (0) 51 96 / 9 63 96- 99

Bürozeiten: Montag - Freitag
von 7:30 - 17:00 Uhr

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